Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG
Print & Lettershop Salzgitter UG (haftungsbeschränkung)
Kaisterstr. 9
38259 Salzgitter
Telefon: 05341 / 390397
Telefax: 05341 / 81 11 18
E-Mail: info@print-lettershop.com
Amtsgericht
Steuer-Nr.
USt.Id-Nr.
Geschäftsführer: Markus Knigge
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer
Links. Für den Inhalt der verlinkten Zielseiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Stand: 01.04.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 GELTUNG DER BEDINGUNGEN
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Print & Lettershop Salzgitter UG
(haftungsbeschränkung) (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) aufgrund von
Bestellungen unserer Kundschaft über unseren Print & Lettershop Salzgitter UG
(haftungsbeschränkung) oder auf andere Weise erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde oder die Kundin (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder
„Sie“ genannt) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Unternehmer ist eine natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit
ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(2) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn
wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für
ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen
Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).
(4) Alle Verträge mit dem Auftraggeber werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS, ACCOUNT UND
SONDERANFRAGEN
(1) Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Website, in Prospekten oder
sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht auf »Jetzt kaufen« klicken, erklären Sie
verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen
ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Sie können über unsere Website als Gast oder mit einem von Ihnen erstellten,
passwortgeschützten Account bestellen. Ihnen obliegt, sicherzustellen, dass Ihre uns mitgeteilten
Personenstamm-, Versand- und ggf. Zahlungsdaten vollständig und korrekt sind sowie diese ggf. im
eigenen Account stets aktuell zu halten. Der Account erlaubt den Überblick über Ihre Bestellungen,
das Verfolgen des Versandstatus Ihrer Druckaufträge und das selbstständige Aktualisieren Ihrer
Benutzerdaten. Zum Löschen Ihres Accounts wenden Sie sich bitte an info@print-lettershop.com. Sie
sind für die Geheimhaltung des Passwortes verantwortlich und müssen uns über jede Ihnen
bekanntwerdende nicht-autorisierte Nutzung unverzüglich informieren. Wir sind berechtigt, Ihren
Account vorübergehend zu sperren oder endgültig zu schließen, wenn die jeweilige Maßnahme unter
Berücksichtigung der jeweiligen Interessen angemessen oder notwendig ist, insbesondere bei
objektiven Hinweisen auf betrügerische Nutzung, dauerhafter Nichtnutzung, wiederholten oder
schwerwiegenden Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen, bei missbräuchlicher Verwendung
unseres Angebots oder Übermittlungen rechtsverletzender oder unangemessener Inhalte im Sinne
des § 14.
(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt bei einer Bestellung über unsere Website erst dann zustande,
wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten
haben.
(5) Ein Vertrag über die Produktion eines Druckerzeugnisses, welches nicht über unsere Website
bestellt werden kann („Sonderanfrage“), kommt hingegen erst dann zustande, wenn der Auftraggeber
das zu seiner Sonderanfrage verbindliche und vom Auftragnehmer erstellte Angebot in Textform (EMail
ausreichend) annimmt. Mit dem Angebot des Auftragnehmers (E-Mail-Anhang) erhält der
Auftraggeber Informationen zu seiner Sonderanfrage und diese AGB, die sich der Auftraggeber
speichern und ausdrucken kann. Auch später noch senden wir dem Auftraggeber diese Informationen
gerne auf Anfrage zu.
(6) Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Textform
bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde. Dabei
werden Angaben, die Sie uns gegebenenfalls in den Feldern „Zusätzlich Hinweise“ oder
„Referenztext“ übermitteln, nicht zum Vertragsinhalt. Diese Inhalte werden von uns in einer
Auftragsbestätigung nicht bestätigt, gelten auch nicht von uns als Inhalt bestätigt und können
entsprechend – weil rein einseitig – auch nicht zur Bestimmung einer geschuldeten Beschaffenheit
oder anderer gewährleistungs- oder sonstiger rechtlicher Fragen oder für Bewertungen herangezogen
werden.
(7) Die Angestellten des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme der Geschäftsführung und
Prokuristinnen und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu
treffen.
§ 3 PREISE
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer,
wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben sind und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen
wird. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den Versand (mit
Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die
Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Website oder bei
Sonderanfragen unserem verbindlichen Angebot. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen
Union (z. B. in die Schweiz) können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen;
diese sind von Ihnen zu tragen.
(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des
Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der
Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des
hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
§ 4 AUFTRAGSAUSFÜHRUNG/FREIGABE DURCH DEN AUFTRAGGEBER
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw.
übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten
müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen
Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine
mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer
vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der
Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom
Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Wir sind nur insoweit zur Prüfung von Druckdaten verpflichtet, wie sich dies aus vereinbarten
Zusatzleistungen, z. B. aus dem Bestellprozess, ergibt. Soweit Sie dabei einen Korrekturabzug erhalten und
uns diesen freigeben, erfolgt unsererseits keine weitere Überprüfung der Druckdaten. Das Risiko etwaiger
nach Freigabe verbleibender Fehler tragen Sie insoweit alleine.
(3) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder von ihm
eingeschaltete Dritte (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder
nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung
der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils
aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§ 5 LIEFERUNG UND LEISTUNGSZEIT
(1) Vereinbarte Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis
Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der
jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.
(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist
zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Ablehnung einer Lieferung.
(3) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung
stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen
vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es beim vereinbarten Fixgeschäft zu einer
Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis
zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht,
können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und
Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen
benachteiligt.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn
diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn
die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die
Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung
kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme
des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende
Versandkosten. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition kann der Auftraggeber bei
verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese
Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurücktreten.
(5) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das
Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Wir
verlangen in diesem Fall eine Pauschale in Höhe von 40 Euro. Weist der Auftraggeber einen geringeren
Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens
bleibt unberührt. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der
zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 6 NICHTVERFÜGBARKEIT DER BESTELLTEN WARE/HÖHERE GEWALT
(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die
bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich
informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir vom
Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach § 6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen
erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.
(3) Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten,
wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes
Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d. h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag
mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei
reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine
kurzfristige Lieferstörung handelt;
im Falle höherer Gewalt, das heißt, wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis die
Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln
vermeiden können beispielsweise bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht zu vertreten haben
oder Unwettern auf den Transportwegen.
(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht,
ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der
Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
§ 6A PERIODISCHE ARBEITEN
Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei
Monaten zum Schluss eines Monats, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 7 GEFAHRENÜBERGANG – VERSAND
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir das Transportunternehmen nach unserem
billigen Ermessen.
(2) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des
Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung des Werts sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung
der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen (Spediteurinnen und Spediteure,
Frachtführende oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über. Maßgeblich
hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn
Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat.
(3) Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder
verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der
Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist. Der
Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene
Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1 % des Rechnungsbetrages der
zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen
Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.
(4) Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse
nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den
Auftragnehmer in Textform erforderlich.
(6) Der Auftraggeber hat uns bzw. den Frachtführenden einen Verlust oder eine Beschädigung einer
Sendung anzuzeigen (§ 438 HGB). Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies
spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab
Ablieferung. Im Übrigen gilt § 438 HGB.
§ 8 RECHTE DES AUFTRAGGEBERS BEI MÄNGELN/GEWÄHRLEISTUNG
Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.
(1) Finden die kaufrechtlichen Regelungen Anwendung und ist die gelieferte Ware nicht mangelfrei, d.h.
entspricht bei Gefahrübergang nicht gemäß § 434 BGB den subjektiven Anforderungen, den objektiven
Anforderungen oder – soweit einschlägig – den Montageanforderungen, ist der Auftragnehmer zur
Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der
Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie
Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen.
(2) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten
Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der
Ware nur unerheblich beeinträchtigt.
(3) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch
innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichungen vom Endformat); bei allen Magazinen,
Broschüren, Notizbüchern oder ähnlichen Produkten bis zu 3 mm vom geschlossenen Endformat, bei
Werbetechnikprodukten 2-3,5 % vom Endformat, bei allen anderen Produkten bis zu 2 mm vom
(geschlossenen) Endformat, - geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks oder der Heißfolienprägung zum
Druckmotiv.
Das Gleiche gilt technisch bedingt für Vorlagen (wie z. B. Proofs, An- und Probeausdrucke und
Druckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
(4) Produktionsbedingt kann die Laufrichtung des Papiers nicht festgelegt werden. Ein leichtes Aufbrechen beim
Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht
beanstandet werden.
(5) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 1 Wochen ab Empfang
der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten
die Regelungen des § 377 HGB.
(6) Mängelansprüche verjähren – vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in § 8 (7) – in einem Jahr
ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels
bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen
Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9.
(7) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine
Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.
(8) Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung von Reklamationen können nicht zurückgesandt werden.
§ 9 HAFTUNG AUF SCHADENSERSATZ
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen
(sog. Kardinalpflichten) –, auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 9 gemeinsam
„Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte und auch kein Fall der nicht
beschränkten Haftung nach Absatz 3 (iv) oder (v) vorliegt, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach
jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Ist die Haftung nach dem vorstehenden Absatz 1 beschränkt, ist auch eine Haftung für entgangenen Gewinn
ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (ii) in
Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen
gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den
Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311a
BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
(5) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder
ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter,
Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(6) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen
Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.
§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT; AUFRECHNUNG;
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
(1) Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns
das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit der bestellenden Person vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf
Dritte übertragbar.
(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Sie treten
uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des
Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung erwachsen. Sie bleiben auch nach der
Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten
und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies
jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen.
(3) Verarbeitet der Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung
des Auftragnehmers als Hersteller. Der Auftragnehmer erwirbt an der neuen Sache unmittelbar Eigentum.
Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer und Eigentümerinnen, so erwirbt der
Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware.
Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet der
Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter
der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen
des Auftraggebers verbunden oder vermischt und ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache
anzusehen, übereignet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache
entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger Zahlung.
Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene
Sache, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur Sicherung des Vergütungsanspruchs die
ihm gegen die Erwerbenden dieser Sache zustehende Forderung ab. Für den Fall, dass der Auftragnehmer
an dieser Sache einen Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die
Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung
oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.
(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer
Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein
Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
(6) Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit irgendwelchen
Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
§ 11 ZAHLUNG
(1) Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen. Weitere Informationen
stellen wir auf unserer Website zur Verfügung.
(2) Die Zahlung bei Abholung erfolgt nur in Bar.
(3) Die Zahlung auf Rechnung muss sofort nach erhalt der Rechnung überwiesen werden.
(4) Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug wird nach 7 Tagen einen Zahlungserinnerung
gesendet mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 €. Wird dann die Zahlung immer noch nicht
geleistet wird ohne weitere Erinnerung nach 14 Tagen die Rechnung vom Auftragsgeber und alle
zusätzlichen Informationen an ein Inkasso Unternehmen weiter geleitet.
(5) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in
Textform über andere Zahlungsbedingungen.
(6) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer
Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.
(7) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches
gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware
zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere
Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem
Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.
(8) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 12 RECHTE DRITTER UND UNERLAUBTE INHALTE
(1) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu
vervielfältigen. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten
(insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so
stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche von sämtlichen
diesbezüglichen Ansprüchen der Dritten frei.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übermittelte Unterlagen auf Rechte Dritter oder
eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht zu prüfen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit des
Auftraggebers. Der Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, einen Auftrag nicht auszuführen und
vom Vertrag zurückzutreten, soweit: - die übermittelten Unterlagen oder die Erfüllung des Auftrags gegen Straf- oder
Ordnungswidrigkeitenvorschriften verstoßen; - die übermittelten Unterlagen sexistischer Natur oder sonst sittenwidrig sind.
(3) Potenzielle Gesetzesverstöße können zur Anzeige gebracht werden.
§ 13 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle erbrachten Leistungen – im Besonderen an grafischen Entwürfen,
Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine
weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen
Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die
Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache,
nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber
gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung
eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein
Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten im kaufmännischen Verkehr die
Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht
von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.
§ 14 GEHEIMHALTUNG
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur
Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom
Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform
im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
§ 15 DATEN UND AUFTRAGSUNTERLAGEN
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls
personenbezogene Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des
Auftraggebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für den Auftragnehmer sind solche
Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der
Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit
notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält den Auftragnehmer insoweit
von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei.
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen,
Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den
Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und
nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
- Daten Übertragung zum Ausdrucken per E-Mail, WhatAPP oder Anmeldeformular
(1) Die Einsendung über E-Mail, WhatsApp oder das Anmeldeformular mit Direktabholung wird
als Auftragsbestätigung angesehen. Es werden nur Datein an genommen, wir öffnen keine Links zu 3te
Seiten oder PDF. Sie laden die Datei herrunter und senden sie uns.
(2) Bei nicht Abholung wird nach 7 Tagen die Dokumente vernichtet.
(3) Nach der Vernichtung der Dokumente bekommt der Übersender eine Rechnung über
die ausgedruckten Dokumente, außerdem kommt ein Versäummungsaufschlag, Lagerkosten &
Vernichtungsarbeit von 100% auf dem Übersender zu.
§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN – ANWENDBARES RECHT,
GERICHTSSTAND UND TEILNICHTIGKEIT
(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung Backnang. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über
Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(3) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die
Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags
nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits anfängliche
Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als
vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum
Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt
gewesen wäre.
Stand, 01.04.2023